Die Fahrlehrer unterrichten Sie in unserern modernen Schulungsräumen mit den neuesten Unterrichtsmedien und Getränke sowie die von Fahrschülern heißgeliebten Bonbons stehen selbsverständlich für Sie bereit!
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus den Themen:
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
In der sogenannten Ausbildungsdiagrammkarte können Sie die einzelnen Ausbildungsschritte einsehen. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer besprechen und beseitigen.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für den Erwerb der Klasse A um 6 Doppelstunden.
Neu ist die sogenannte Stufenregelung.
Ist man beispielsweise seit zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1, so ist für den Erwerb der nächst höheren Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Dasselbe gilt für die Klasse A bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2.