Hier ein kleiner Einblick...
Unsere Fahrzeuge
Klasse B
Klasse B und BE
Klasse BE
Klasse A2
Klasse A1
Klasse A
Klasse A
Fahrerlaubnisklassen
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); max. 50 cm3; beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125 cm3; beschränkt auf nicht mehr als 11 kW; ab 16 Jahren
- Klasse A2: Motorradführerschein; beschränkt auf Krafträder bis max. 35 kW; ab 18 Jahren
- Klasse A: Direkteinstieg in die unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
- Klasse BF 17: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren; PKW - Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung mit einer eingetragenen Person ab 30 Jahren, die mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg hat
- Klasse B: PKW - Führerschein; ab 18 Jahren
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B und BF 17; ab 18 Jahren bzw. auch im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 möglich
- Mofa Prüfbescheinigung; befristet auf nicht mehr als 25 km/h; ab 15 Jahren